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Axel Löhde

Rechtsanwalt

Axel Löhde ist spezialisiert auf die umfassende Beratung von großen und mittelständischen Unternehmen sowie ihre Vertretung in Gerichts- und Schiedsverfahren.

Darüber hinaus begleitet er seit über 40 Jahren nationale und internationale Joint Ventures, M&A- und Corporate Venture Capital Transaktionen sowie IP/IT-Projekte.

Er wird regelmäßig als Parteivertreter und Schiedsrichter in ad hoc und institutionalisierten Schiedsverfahren benannt.

Er wurde vielfach von JUVE und Legal 500 in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A empfohlen sowie vom Handelsblatt | Best Lawyers mehrfach und 2024 erneut als einer der führenden deutschen Gesellschaftsrechtsexperten ausgezeichnet.

Axel Löhde

Vita

  • 2024
    Gründung Löhde Rechtsanwälte PartGmbB
  • 2013
    Partner bei Watson Farley & Williams LLP
  • 2011
    Mitglied und Vorsitzender des Kuratoriums einer großen Hamburger Stiftung
  • 2005
    Ehrenamtlicher Richter und Mitglied des Präsidiums des Hamburgischen Anwaltsgerichtes
  • 1982
    Rechtsanwalt und Partner in führenden deutschen Wirtschaftskanzleien
  • 1981
    Referendariat in Hamburg und New York, 2. Staatsexamen
  • 1979
    1. Staatsexamen, Hamburg
  • 1973
    Studium an der Universität Hamburg

Jüngste Mandate

  • Laufende Beratung zahlreicher Unternehmen und ihrer Gesellschafter im operativen Geschäft
  • Beratung eines international tätigen Chemieunternehmens bei der Gründung eines deutsch-chinesischen Joint Ventures in Changzou
  • Erfolgreiche Vertretung einer deutschen Investmentgesellschaft bei der Abwehr der von einem EU-Staat betriebenen Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in Deutschland
  • Beratung eines international tätigen Herstellers von technischen Kunststoffen bei einer Corporate Venture Capital Beteiligung an einem dänischen Kunststoff-Recycling Unternehmen
  • Erfolgreiche Vertretung eines führenden deutschen Herstellers von Katalysator-Systemen bei der gerichtlichen Aufhebung eines Schiedsspruchs
  • Erfolgreiche Vertretung des Minderheitsgesellschafters eines großen Familienunternehmens bei der Abwehr einer Schadensersatzforderung des Mehrheitsgesellschafters über EUR 480 Millionen
  • Beratung eines deutschen Chemieunternehmens beim Erwerb einer deutschen Tochter eines US-Chemiekonzerns
  • Beratung einer führenden gesetzlichen Krankenkasse bei dem Outsourcing ihrer gesamten IT und bei den Folgeprojekten
  • Beratung einer großen Konzernholding bei mehreren konzernweiten Softwareentwicklungsprojekten

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